Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre (für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest)

  • Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

Merkmale

  • Fahrzeuge:

    • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bei Fahrern ab 18 Jahren)

    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

    • Mit Anhängern zulässig

  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

  • Befristung: Unbefristet (keine regelmäßige Verlängerung notwendig)

Stundenpensum

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
  • Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff
  • Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff
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