- Mindestalter: 16 Jahre (für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzungen
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Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich
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Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest)
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Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
Merkmale
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Fahrzeuge:
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Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bei Fahrern ab 18 Jahren)
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
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Mit Anhängern zulässig
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Eingeschlossene Klassen: AM und L
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Befristung: Unbefristet (keine regelmäßige Verlängerung notwendig)
Stundenpensum
- Theoretischer Unterricht in Doppelstunden (Dauer: 90 Minuten)
- Bei Erteilung: 12x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung: 6x Grundstoff, 6x klassenspezifischer Stoff