- Mindestalter: 17 Jahre (Beginn mit 16,5 Jahre möglich)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Voraussetzungen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Antrag zur Teilnahme am „Begleitendem Fahren ab 17″
Merkmale
- Begleitetes Fahren (Person muss min. 30 Jahre sein und 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein)
- Gesamtgewicht max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit Gesamtgewicht von max. 750 kg erlaubt
- Anhänger mit Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenpensum
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Nachtfahrt: 3
- Theoriestunden 14x á 90 Minuten
Beispielrechnung
Bitte beachten: Wie viele Fahrstunden tatsächlich benötigt werden, hängt vom Können des Fahrschülers ab.