Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest)

  • Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

Merkmale

  • Fahrzeuge: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zGM

  • Gesamtkombination darf 12.000 kg zGM nicht überschreiten

  • Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis

Stundenpensum

Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.

Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation

Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.

Anmeldung zum Führerschein
Kontaktiere uns für weitere Infos

Follow us