- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzungen
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Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
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Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest)
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Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
Merkmale
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Fahrzeuge: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zGM
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Gesamtkombination darf 12.000 kg zGM nicht überschreiten
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Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis
Stundenpensum
Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.
Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation
Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.