- Mindestalter: 21 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzungen
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Vorbesitz der Klasse C erforderlich.
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Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest).
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Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
Merkmale
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Fahrzeuge: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhängern/Sattelanhängern über 750 kg
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Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis.
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Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE (sofern D vorhanden).
Stundenpensum
Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.
Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation
Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.