Ausbildung

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Vorbesitz der Klasse C erforderlich.

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest).

  • Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

Merkmale

  • Fahrzeuge: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhängern/Sattelanhängern über 750 kg

  • Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis.

  • Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE (sofern D vorhanden).

Stundenpensum

Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.

Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation

Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.

Anmeldung zum Führerschein
Kontaktiere uns für weitere Infos

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