- Mindestalter: 21 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorie und Praxis
Voraussetzungen
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
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Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest).
Merkmale
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Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg;
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Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt
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Eingeschlossene Klassen: C1
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Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis
Stundenpensum
Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.
Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation
Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.