Ausbildung

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest).

Merkmale

  • Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2, A) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg;

  • Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht erlaubt

  • Eingeschlossene Klassen: C1

  • Befristung: 5 Jahre, Verlängerung mit Eignungsnachweis

Stundenpensum

Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Vorbesitz ab. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch – wir beantworten all Ihre Fragen.

Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation

Für die gewerbliche Nutzung ist eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich.

Anmeldung zum Führerschein
Kontaktiere uns für weitere Infos

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